Lassen Sie Ihre Heizung auf erneuerbare Energien umstellen. Das Heizen mit Erneuerbaren Energien lohnt sich jetzt mehr denn je – noch nie gab es für die Installation von Heizungsanlagen mit erneuerbaren Energien so viel BAFA-Fördergeld wie aktuell.

Heizungsförderung beantragen - so klappt es...

  • Welches Heizsystem

    Zusammen mit dem Heizungsinstallateur oder Energieberater können Sie die erforderliche Heizsystem auswählen.

  • Das Angebot anfordern

    Sobald Sie wissen, welches Heizsystem und Nennleistung benötigt wird, beraten wir Sie für die beste Modellauswahl

  • Unterlagen - Centrometal Heizsystem

    Wir senden Ihnen alle notwendigen Unterlagen die für den Antrag der BAFA-Förderung benötigt werden (Angebot, Zertifikate, CO²-Prüfung, Testbertichte…)

  • Antrag Online erstellen

    Stellen Sie auf der BAFA-Website einen Online-Förderungsantrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen

  • Bewilligung und Durchführung

    Nach der Übergabe des Antrags kommt die Vorab-Bewilligung (Antragsbestätigung) – jetzt können Sie mit der Maßname beginnen (Einkauf, Installation…)

Wie hoch ist die BAFA Förderung für einen förderfähigen Heizung?
Mit den Neuerungen (ab 15.08.2022.) im BAFA-Förderprogramm, feste Geldbeträge pro kW Heizleistung oder qm Kollektorfläche werden nun als feste Prozentsätze gefördert, die sich nicht nur auf die neuen Anschaffungskosten beschränken, sondern auch die Installation miteinschließen. Solarthermie wird mit 25 % unterstützt, Biomasseanlagen mit 10% und Luft-Wasser-Wärmepumpen mit 25 %. Zusätzlich werden höhere Fördersätze (zusätzlich 10% Bonus) vergeben, wenn eine Öl-Heizung oder Gas-Heizung gegen einen Biomassekessel oder eine Wärmepumpe ausgetauscht wird. Es wird weiterhin unterschieden zwischen Einbau bzw. Austausch in Neubauten und Gebäudebestand.
SEHR WICHTIG ist auch die Information, welche Kosten mit Förderung gedeckt werden können – als förderfähige Investitionskosten gelten die Anschaffungskosten des geförderten Wärmeerzeugers, die Kosten für Installation und Inbetriebnahme sowie die Kosten der erforderlichen Umfeldmaßnahmen (Nebenkosten für Beratungs-, Planung- und Baubegleitungsleistungen, die in direktem Zusammenhang mit der förderfähigen Anlage stehen).

 

Wie wird ein Förderung-Antrag eingereicht?
Seit 01.01.2020. können Anträge auf Förderung von Heizanlagen mit erneuerbaren Energien nur noch online gestellt werden. Benötigte Dokumente müssen daher in digitaler Form (gescannt oder fotografiert) im PDF-Format vorliegen und online hochgeladen werden. Ebenfalls gilt die Neuregelung, dass der Antrag auf BAFA-Förderung vor Beginn der Maßnahme, also vor Auftragserteilung oder Bestellung des Wärmeerzeugers, gestellt werden muss. Also zuerst den Antrag stellen und danach verbindlich bestellen. Planen und Kostenvoranschläge einholen können und sollten Sie natürlich schon vorher. Wenn Sie nicht bis zur endgültigen Entscheidung über den Förderantrag warten wollen, können Sie – auf eigenes finanzielles Risiko – nach Bestätigung des Antragseingangs beim Amt bereits mit der Maßnahme beginnen.
WICHTIG: Unterschreiben Sie einen Kauf- oder Leistungsvertrag, bevor Sie den Antrag auf Förderung elektronisch eingereicht haben, dann wird das BAFA Ihren Antrag ablehnen.

 

FÖRDERFÄHIGE INVESTITIONSKOSTEN

  • Biomasse-Anlagen (Pellet-Kessel, Holzvergaser, Hackschnitzel-Kessel)
  • Zubehör (Biomasse-Lagerräume, Saugsysteme, Förderschneckensysteme, Wärmespeicher, Schornstein…)
  • Pelletöfen mit Wassertasche (Wasserführende Pelletofen mit Wirkungsgrad über 90% – Effizienz)
  • Solarthermie-Anlagen (Trinkwassererwärmung | Solare Heizungsunterstützung | Poolheizung)
  • Wärmepumpen-Anlagen
  • Sonstige (Warmwasserbereitung, Kosten für Beratungs-, Planung- und Baubegleitungsleistungen…)

 

BIOMASSEANLAGEN
Die Förderung von 10 % kann beantragt werden für die Installation folgender Anlagen mit mindestens 5 kW wasserseitiger Nennwärmeleistung: Pellet-Kessel, Hackschnitzel-Kessel, Kombikessel (Pellets/Hackschnitzel und Scheitholz), Holzvergaser-Kkessel. Zudem kann eine Förderung für die Nachrüstung mit Bauteilen zur Partikelabscheidung beantragt werden. Voraussetzung für Biomassenanlagen sind:

  • Nennwärmeleistung: min 5 kW Nennwärmeleistung
  • für den Einsatz naturbelassener Biomasse nach 1. BImSchV bestimmt
  • Kesselwirkungsgrad min. 89 %
  • Mindestvolumen Pufferspeicher: Pelletkessel 30 l/kW | Holzvergaser 55 l/kW
  • Hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage
  • sekundäre Partikelabscheidung (nur im Neubau)

 

PELLETOFEN
Grundsätzlich können Sie nur für Pelletöfen mit Wassertasche eine Förderung erhalten – Wasserführende Pelletofen. Bei diesen förderfähigen Öfen wird nicht nur die Zimmerluft erwärmt, sondern auch Wasser aufgeheizt. Das steht dann der Zentralheizung zur Verfügung und wird in deren Warmwasserkreislauf eingespeist. Alle Centrometal Wasserführende Pelletöfen sind BAFA-Förderfähig – sie erfüllen alle Voraussetzungen, von denen das wichtigste ist, dass Wirkungsgrad über 90% liegt (Verbrennungseffizienz).
Ganz wichtig: Die Förderung greift nicht bei Erstinstallationen einer Heizung in Neubauten. Zuschüsse fließen nur für Pelletöfen, die wasserführend sind und in sogenannten Bestandsbauten betrieben werden sollen – in Gebäuden also, in denen vor mindestens zwei Jahren bereits ein Heizsystem installiert worden ist.

 

SOLARTHERMIE
Für die Errichtung bzw. Erweiterung von Solarthermieanlagen ist eine Förderung von 30 % vorgesehen. Voraussetzung im Gebäudebestand

Heizung | Mindestgröße der Kollektorfläche / Speichervolumen pro Kollektorfläche:

  • Flachkollektoren 9 m² und 40 Liter/m²
  • Vakuumröhrenkollektoren 7 m² und 50 Liter/m²
  • Luftkollektoren keine Mindestfläche und kein Speicher erforderlich

Warmwasserbereitung | Mindestgröße der Kollektorfläche / Speichervolumen pro Kollektorfläche:

  • Min. 3 m² Bruttokollektorfläche
  • 200 l Pufferspeichervolumen